Bei Fragen bezüglich der Energieeinsparung wie z.B. :
- Energieberatung und Wohnraumhygiene
- Allgemeine Energieeinsparung
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Fördermöglichkeiten (KfW, BAFA, NRW Bank, Effizienzhaus Experte)
- Lüftungsprobleme (Schimmelpilz, Lufthygiene)
- Sanierung von Gebäuden, Heizungsanlagen; Fristen zur ENEV
- Energetische Baubegleitung
- TÜV zertifizierter Energieberater
- Vor Ort Beratung
... helfe ich Ihnen gern weiter
Der Energieausweis
Die energetische Qualität ihrer Immobilie müssen Eigentümer seit dem
01. Januar 2009 mit dem Energieausweis belegen. (Energieeinsparungsverordnung EnEV §16)
Am 1. Mai 2014 tritt die EnEV 2014 in Kraft. In ihr wird die Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung Pflicht. Der Energieausweis muss bei der Besichtigung des Kauf- bzw. Mietobjekts vorliegen.
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz des jeweiligen Gebäudes und ist für Miet- und Kaufinteressenten eine wichtige Entscheidungshilfe. Für die Erstellung des Ausweises kommen zwei Methoden infrage: die bedarfs- und die verbrauchsorientierte Ermittlung der energetischen Kennwerte.
Der einfache Verbrauchsausweis ist nur zulässig für Gebäude, die mit einem Bauantrag nach dem 1. November 1977 erstellt wurden und für Gebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten. Für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 1. November 1977 muss ein Bedarfsausweis erstellt werden. Der Bedarfsausweis gibt eindeutig Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Nur er kann die Grundlage für den energetischen Vergleich verschiedener Gebäude sein.
Als TÜV zertifizierter Gebäudeenergieberater im Handwerk“ gem. § 21 der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) bin ich qualifiziert Energieausweise auszustellen. Der Verbrauchsausweis für ein Wohngebäude kann für 120,00 € (inkl. MwSt.) erstellt werden. Für den teureren Bedarfsausweis erstelle ich ihnen gern ein objektbezogenes Angebot.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich beauftragen den Energieausweis für ihr Gebäude zu erstellen.
Unterschiede Energieausweis:
Der Bedarfsausweis: die objektive Bewertung Ihrer Immobilie
Der Bedarfsausweis wird mittels eines aufwendigen Berechnungsverfahrens erstellt. Der theoretische Energiebedarf eines Gebäudes wird ermittelt. Hier spielen der Dämmstandard und die verbaute Heizungstechnik die übergeordnete Rolle. Um Fragen rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik umfassend beantworten zu können, unterzieht der Energieberater das Haus einer gründlichen Untersuchung. Grundlage für die Berechnungen sind Planungsunterlagen und eine Checkliste, die bei einer Gebäudebegehung abgearbeitet wird. Die erfassten Daten sind unabhängig vom individuellen Heizverhalten und ermöglichen den objektiven Vergleich mit anderen Miet- oder Kaufobjekten. Außerdem lassen sich hierbei die energetischen Schwachstellen des Gebäudes erkennen. Die daraus abgeleiteten Modernisierungsempfehlungen für den Eigentümer sind auf den tatsächlichen Zustand der Immobilie abgestimmt.
Der Verbrauchsausweis: günstiger, aber weniger aussagekräftig
Der Verbrauchsausweis ist günstiger, aber auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Er weist nur die verbrauchte Energiemenge des Gebäudes für Heizung und Warmwasserbereitung aus. Beides wird in Kilowattstunden pro Jahr und Quadratmeter Gebäudenutzfläche angegeben.
Bei Nichtwohngebäuden wird zusätzlich Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung bewertet. Zur Berechnung werden die drei letzten Heizkostenabrechnungen benötigt. Immer gerechnet von der zuletzt zugestellten Rechnung. Da allerdings jeder Mensch auf individuelle Weise heizt, lassen sich auf Grundlage dieses Ausweises nur bedingt Aussagen über den künftigen Energieverbrauch machen.
Baujahr |
bis 1977 |
ab 1978 |
bis zu 4 Wohneinheiten |
Bedarfsausweis |
Wahlfreiheit |
ab zu 4 Wohneinheiten |
Wahlfreiheit |
Wahlfreiheit |